Evangelische Landeskirche stellte einen ihr bekannten Sexualstraftäter ein

der dann auch lustvoll weitermachte !!!

Wir erinnern uns daran:

Die katholische Kirche versetzte wegen sexueller Übergriffe aufgefallene Mitarbeiter häufig an andere Dienststellen und wurde dafür zu Recht angeprangert. Die evangelische Konkurrenz stellte sich diesbezüglich stets gerne als sauberer hin. Dass das so nicht stimmt, ist jetzt belegbar.

Ich bin im Besitz eines offiziellen Dokumentes einer Evangelischen Landeskirche, in dem berichtet wird, dass ein Pfarrvikar von einer Evangelischen Landeskirche WEGEN SEXUELLER ÜBERGRIFFE entlassen aber nicht angezeigt wurde. Zwei Jahre später wurde dieser Sexualstraftäter von einer anderen ev. Landeskirche eingestellt, obwohl den dafür Verantwortlichen bekannt war, WARUM der Mann entlassen worden war! Genaue Angaben mit Klarnamen und Daten liegen mir vor, wurden mir vom Empfänger zwecks Veröffentlichung des Dokumentes zur Verfügung gestellt.

Nach der Einstellung des der Landeskirche als Sexualstraftäter bekannten Vikars avancierte der zum Pastor. Er betreute 50-60 Heimkinder und trieb viele Jahre lang sein Unwesen als Kinderschänder!

Die Wiedereinstellung des Täters durch eine andere Landeskirche, die seine Vergangenheit kannte,machte es also erst möglich, dass er zahlreiche neue Opfer schänden konnte! Den dafür mitverantwortlichen Führern  der Landeskirche war es also völlig egal, dass der Täter weitermachen würde.

Ein Opfer dieses unfassbaren Vorganges im Bereich zweier evangelischer Landeskirchen wurde von dem besagten Pastor über Jahre hin sexuell missbraucht, bedroht und mißhandelt, unterstützt durch den Leiter des Kinderheimes, der den Pastor deckte.

Es stellt sich die Frage, wie es zu der unfassbaren Einstellung des Kinderschänders kommen konnte. Wusste der Täter etwas über den für seine Einstellung Verantwortlichen? War auch er Sexualstraftäter und konnte erpresst werden? Dazu passen würde eine in der Personalakte des Kinder schändenden Pastors vorhandene Beurteilung, die dem Kinderschänder auch noch eine hervorragende Arbeit mit den Heimkindern bescheinigt!

Das Opfer, das dieses Beweismaterial in Besitz bekam, weiss von weiteren Opfern,  darunter eine damalige Freundin, die in der Mädchenabteilung mehrfach von dem Pastor missbraucht wurde.

Mit der verantwortlichen Landeskirche laufen noch Verhandlungen über eine angemessene Entschädigungszahlung, die Landeskirche möchte sich mit einem Discounterbetrag Sündenerlass kaufen – was nun gar nicht geht! Sie sollen den bordellisierten, damaligen Kindern einen Entschädigung zu nennenden Betrag geben, sollen endlich aufhören, sich wie die Puffmütter und -väter und Zuhälter aufzuführen. Kommt in der Öffentlichkeit überhaupt nicht gut an, dieser folgende Spruch, den ich von einem Kirchenopfer hörte: „Nur die Kirche f..kt dich härter als das Leben!“.

Warten wir den Ausgang der Verhandlungen mit der betreffenden Landeskirche ab. Ross und Reiter können notfalls immer noch genannt werden, riet ich dem bisher verhöhnten Opfer.

Fürsorgepflicht gegenüber Opfern Ihres Unternehmens – OFFENER BRIEF

OFFENER BRIEF

an

Stephansstift Hannover

Kirchröder Strasse 44

30625 Hannover

 

13.Juli 2014

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die Unterzeichner, sind eine Interessengemeinschaft ehemaliger Heimkinder, die in den Jahren 1949 – 1975 in einer der vom Stephansstift Hannover betriebenen Kinderverwahranstalten – von Ihnen Kinderheime genannt – verwahrt und Opfer von Misshandlungen und sexueller Missbräuche wurden.

Die Unabhängige Kommission der evangelischen Landeskirche Hannovers sprach den Unterzeichnern in Anerkennung erlittenen Leides Zahlungen zu. 

Laut dem Direktor des Diakonischen Werkes der hannoverschen Landeskirche, Christoph Künkel, ist Geld für die Opfer in jedem Fall hilfreich, „aber es kommt auf die faktische Hilfe in der Lebenssituation der Menschen an“ – so Künkel.

Diese faktische Hilfe fordern wir hiermit vom Schadensverursacher Stephansstift Hannover ein!

Als Wiedergutmachung fordern wir im Bedarfsfall für die Opfer einen kostenlosen Heimplatz in einem der vom Stephansstift betriebenen Altenheime. Die Unterbringung hat in einem Einzelzimmer zu erfolgen, Selbstbeteiligungen  der Unterzeichner an den Kosten für Unterbringung, Verpflegung und ggfs. Pflege werden vertraglich ausgeschlossen. Einzelheiten werden zwischen den Parteien vereinbart und vertraglich abgesichert.

 

In den von Ihnen veröffentlichten Leitsätzen Ihres Unternehmens finden sich Bekenntnisse wie

– „Wir sind verantwortlich für unser Tun“

– „Unsere Arbeit ist auf den Menschen ausgerichtet“  

– „Grundlage unserer diakonischen Arbeit ist der christliche Glaube“

Hehre Worte – und wir nehmen Sie beim Wort!

Die damals im Stephansstift Hannover geprügelten, schikanierten, ausgebeuteten und sexuell als Lustsklaven missbrauchten Kinder sind heute alte Menschen. Das Stephansstift zahlte ihnen weder Arbeitslohn für die Zwangsarbeit noch Beiträge zur Rentenversicherung (also erfüllter Straftatbestand der Hinterziehung von Sozialabgaben!). Schul-und Berufsausbildungen wurden in den meisten Fällen nicht erlaubt, die Opfer wurden als rechtlose Arbeitssklaven an Bauern und Unternehmen verliehen, oder durch heimeigene Betriebe (z.B. Landwirtschaft) ausgebeutet.

Durch diese Sklavenhalterpraktik des Stephansstiftes wurden den Opfern jegliche Chancen für ein normales Leben mit wirtschaftlich erträglichen Berufsbedingungen genommen. Die Opfer sind heute Empfänger von Kleinstrenten oder gar Sozialhilfeleistungen. 

Das Stephansstift erwarb oder erstellte mit dem aus Kinderarbeit erzielten Geld Immobilien, kaufte nach dem Mauerfall auch in der Ex-DDR Immobilien auf.

Die Opfer der Schwarzen Pädagogik Ihrer Firma Stephansstift gingen leer aus!

„Wir sind verantwortlich für unser Tun“ lautet einer Ihrer hehren Leitsätze. 

Übernehmen Sie also Verantwortung für die Verbrechen Ihrer ehemaligen Mitarbeiter Ihres florierenden Unternehmens! Gewähren Sie den Opfern genau die Fürsorge, die Sie den Tätern von damals (und deren Angehörigen) auch heute noch gewähren!

Wir erinnern an die in der Gliederung Ihrer Leitsätze nachlesbaren Bekenntnisse:

– „Wir kooperieren miteinander und mit unseren Partnern“.

– „Wir gehen partnerschaftlich und vertrauensvoll miteinander um“

– „Wir gestalten unser Handeln transparent“

„Mit unserer Aussenwirkung stehen wir für unsere Arbeit“

und  – besonders schön zu lesen –

 „Wir sind verantwortlich für unser Tun“

An diesen Leitsätzen wird die Öffentlichkeit SIE messen.

Lassen Sie uns bitte wissen, ob die in Ihren hehren Leitsätzen gemachten Aussagen auch für die Opfer Ihres Unternehmens gelten. Nach Erhalt Ihrer Antwort setzen wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung.

Mit freundlichen Grüssen

Interessengemeinschaft Stephansstift-Opfer

i.A.

Erich Kronschnabel

Unterzeichner: (alle Opfer sexuellen Missbrauchs)

(im per Briefpost versandten Original sind die Namen der Unterzeichner aufgeführt)

 

 

 

 

 

Es hat Aufsehen erregt, [1] …

Dierk Schaefers Blog

… man beachte die Kommentare.

So zum Beispiel:

Die Betroffenen sind im Besitz eines Beschlusses der betreffenden Kommission der Kirche, die Zahlungen leistete. In diesen Beschlüssen ist detailliert das festgeschrieben, was den Opfern passierte. Täternamen sind benannt. (Noch lebende TäterInnen trauten sich bisher nicht, sich gegen diese Anprangerung juristisch zu wehren. Strafrechtlich sind sie wegen Verjährung nicht mehr zu belangen, aber sie wissen, dass man sie ansehensmäßig öffentlich hinrichtet, wenn sie auch nur husten.)

Wer also aus dem Fonds Heimerziehung oder durch die Kirche Zahlungen „für erlittenes Leid” erhielt, hat prima Unterlagen für die Klage auf Schmerzensgeld vom Staat in der Hand. Überlegenswert ist auch die Klage auf Schmerzensgeld gegen die Institution (das Heim/dessen Rechtsnachfolger), in der die Taten passierten. Dann zeigt sich ganz schnell, wie die Gerichte in der Frage der Zuständigkeit reagieren (wer ist zuständig, die BRD oder das Bundesland, in dem das Heim lag/liegt).

Wir werden eine…

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Das dürfte Aufsehen erregen

Dierk Schaefers Blog

Der Europäische Gerichtshof macht einen Staat (Irland) verantwortlich für den Mißbrauch an Schulen, auch wenn es sich um kirchliche Schulen gehandelt hat.[1]

Auszüge aus dem Bericht des WDR: [2]

»Das Straßburger Gericht stützte sich in seinem Urteil ausdrücklich nicht auf die mittelbare Verantwortung, die der irische Staat trage, weil er seine Schulen der Obhut der Katholischen Kirche anvertraut hatte. Stattdessen stellte das Gericht allgemeingültig fest, der Staat trage die Verantwortung dafür, dass alle Kinder in allen Schulen vor Missbrauch geschützt würden und dass Mechanismen bestünden, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Dieser Ansatz reicht über Irland hinaus und erfasst wohl auch Privatschulen, mit denen der Staat direkt nichts zu tun hat.«

»Irlands Volksschulen waren damals wie auch heute fast ausschließlich unter der Kontrolle der Katholischen Kirche. Der Staat bezahlte zwar die Lehrerlöhne, mischte sich aber nicht in den Schulalltag ein.«

»Die Klägerin habe unmenschliche und entwürdigende Behandlung erlitten und…

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Evangelische Landeskirche Hannovers „entschädigt“ Sexualopfer

Die Evangelische Landeskirche Hannovers beschied zwischenzeitlich mehr als 60 Anträge auf „Leistungen in Anerkennung des Leids an Opfer sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende der evangelischen Kirche oder ihrer Diakonie“ wie kirchensprachlich so schön formuliert wurde.

Diese Anträge beschied eine Unabhängige Kommission, die aus 4 Personen besteht. Daß diese Kommission keinen Weisungen der Kirchenleitung untersteht beweisen die an die Opfer  ausbezahlten Summen. Diese betrugen € 5.000,00 bis € 32.000,-. Mitglieder unserer  Interessengemeinschaft erhielten im Durchschnitt € 25.000,00 .

In einem Fall kam es wegen eines mangelhaft begründeten Antrages zur Auszahlung eines geringen Betrages von nur € 8.000,00. Nach einem Widerspruch und erneuter Antragsbegründung wurden dem Betroffenen weitere 14.000,00 € zugesprochen,wodurch die Gesamtsumme dann € 22.000,00 betrug.

Zwei mir bekannte Widerspruchsverfahren laufen noch, mit einer abschließenden Bescheidung wird im März 2014 gerechnet.

Soweit die nackten Zahlen.

Die  Zusammenarbeit mit der ev. Landeskirche Hannovers gestaltete sich anfangs schwierig. Ich zähle nicht zu den kirchenfreundlichen Zeitgenossen, gehe auch schon mal mit der Axt durch’s Haus, wenn sich Widerstände zeigen. Man kam aber doch noch zu einer annehmbaren Gesprächsbasis, die Koordinatorin der Landeskirche erwies sich als korrekt und offen in Gesprächen.

Der Vorsitzende der Unabhängigen Kommission – ein pensionierter Richter – war im Vorfeld hart von mir angegriffen worden. Nach ausgiebigen Kontakten hatte ich kein Problem damit, meine frühere Einschätzung zu revidieren. Im Rückblick waren die Mitglieder der Kommission für die Opfer ein Glücksfall, weil es zu sehr menschlichen Entscheidungen kam.

Wir bereiteten „unsere“ Leute mit viel Zeitaufwand auf die Antragstellung vor, ich begleitete auch einzelne Personen nach Hannover. Nein, es gab KEIN Geld dafür, ersetzt wurden lediglich die Fahrtkosten nach den Aufwandsentschädigungsregeln der Kirche, heißt Kilometergeld. Ich erwähne das absichtlich, weil hier mal eine üble Bereicherungsabsicht von einer selbst Betroffenen unterstellt wurde. Unseren Leuten half die bestehende Solidarität immer, das zeigten die reibungslosen Abwicklungsgeschehnisse. In einem Fall konnte ein Antrag im Blitzverfahren beschieden werden, weil die familiäre Situation das gebot. Das ging telefonisch, es gab keine Bürokratie. Auch das muß erwähnt werden.

Andere evangelischen Landeskirchen tun sich mit diesem Thema erheblich schwerer.Die Landeskirche Westfalen und die von Lippe präsentieren ihre Leistungen in Anerkennung des Leids an Opfern sexualisierter Gewalt in der SPARSCHWEIN-VERSION!!! GEIZ IST GEIL…

Man schaute den katholischen Opferverhöhnern auf die Pfoten und entschloss sich ebenfalls nur lumpige 5.000,00 € an die Opfer zu zahlen! Da stellt sich mir doch sofort die Frage, ob man die sexuellen Dienstleistungen der damaligen Kindersklaven aus den Institutionen der beiden scheinheiligen Landeskirchen als zu minderwertig einstuft!? Poppten die Kinder aus den Kirchenbezirken Westfalen und Lippe schlechter als die im Bereich der Landeskirche Hannovers? Gibt es noch Akten in Westfalen-Lippe, in denen sich Beschwerden von Tätern über die schlechten Sexleistungen der Kinder finden?

Oder ist es eher so, daß die Herren Bischöfe  der besagten Landeskirchen – hoch bezahlt vom Steuerzahler! – einfach scheinheilige, amoralische Gestalten sind, die das Geld lieber in dicke Dienstwagen stecken? Man kann sie getrost als indirekte Förderer der Sexualstraftäter aus damaligen Kirchenkreisen bezeichnen. „Geiz ist geil!“ heißt das Motto bei diesen beiden Kirchenfürsten, wenn es um Geld für Opfer geht. Für sie selbst ist gerade das Beste gut genug, zeigt sich immer wieder. Nee, nicht nur der Tebarz van Elst ist eine amoralische Figur, die beiden evangelischen Oberscheinheiligen passen bestens zu dem Katholen! Sie handeln wie Zuhälter!Die Sexualverbrecher aus ihren Reihen fressen fette Pensionen, die Opfer bekommen Pfennige aus dem Klöterbeutel.

Kotztüten kann ich bei der Lufthansa bekommen, weiß ich. Aber geben die mir auch einen ganzen Karton voll?

Erich Kronschnabel